Gut zu wissen

Baubegleitung
mit KfW-Förderung

Die KfW fördert die Baubegleitung in ganz Deutschland. Wenn Sie beispielsweise in Oldenburg, Bremen, Hude, Delmenhorst, Bad Zwischenahn oder Westerstede ein Haus bauen lassen wollen, das im Rahmen des KfW-Effizenzhausprogrammes gefördert werden kann, übernimmt die KfW bis zu 50 % der Kosten von höchstens 8.000 €. Die Kosten von 4.000 € Zuschuss werden pro Vorhaben gefördert. Dies gilt für alle, die Wohnraum energetisch sanieren oder neu bauen wollen.

Die Kosten für die baubegleitende Qualitätssicherung nach Programm 431 werden, nach Einreichen (über die Hausbank) der Formulare, genehmigt und übernommen. WICHTIG ist, die Baubegleitung darf vor der Genehmigung nicht begonnen werden. Die Arbeiten am Bau dürfen also auch nicht vor der Genehmigung anfangen! Ansonsten wird der Zuschuss verweigert.

Für die baubegleitende Qualitätssicherung stellt die KfW jedoch hohe Anforderungen an das Personal, welches die Baubegleitung bei Ihrem Haus durchführt. Nur wer als Bausachverständiger bei der Baugleitung den hohen Ansprüchen der KfW gerecht wird, kann eine KfW-geförderte baubegleitende Qualitätssicherung durchführen.
Bei den KfW-Förderprogrammen arbeite ich als Bausachverständiger mit einem „Ingenieur- und Planungsbüro im Bauwesen“ aus Dötlingen/Neerstedt eng zusammen, außerdem auch mit einem Tragwerksplaner aus Oldenburg.

Tipp: Die KfW bewertet schon die Überwachung
der energetischen Maßnahme mit bis zu 4.000 € Beteiligung.

Kontakt

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Mobil

0160 7470046

Büro Reichenbach

Hermann-Knoth-Straße 6
08468 Reichenbach

WOHLFARTH. SACHVERSTÄNDIGENBÜRO.